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Fünfzehntes Kapitel - Die Adelssitze Lobberich's

6. Das Hofgut "Wolfsbosch."

Wolfsbosch, unmittelbar bei der Hondschaft Sittard gelegen, ist jetzt ein Ackerhof, und war früher ein adeliger Sitz. Wolfsbosch wird heute "Buschhof" genannt, und ist im Besitze des Herrn Joachim Gartz. Seine Umgebung wird heute noch "am Busch" und "Buschhöfe" genannt. Wolfsbosch war schon 1456 von der Familie von Bocholtz zu Burg Bocholtz erworben, und 1615 bereits zersplittert. In der Teilung vom 7. Oktober 1456 zwischen den Kindern Wilhelm von Bocholtz und Mechtilde von Spee, erhielt Johann von Bocholtz außer dem Hause Bocholtz auch "den hoff gehyten Wolfsbosch", der ein angeworbenes und gekauftes Gut ist und nicht zu Bocholtz gehört. Am 22. Oktober 1562, bei der Erbteilung Joachim v. Bocholtz und Jürgen von Hatzfeld über den Nachlaß ihres Vaters resp. Schwiegervaters, Egbert von Bocholtz, setzte Joachim von Bocholtz und seine Frau den ganzen "Hof zu Wolffsbosch" mit allem Zubehör, welcher ein Bankgut zu Lobberich ist, zum Unterpfande für 30 kurfürster Thaler, welche Joachim dem Hatzfeld und dessen Frau lebenslänglich zahlen wolle. Bei der Teilung des Nachlasses des Joachim von Bocholtz unter dessen Kinder i.J. 1584 erhielt der älteste Sohn Eduard oder Egbert II. das Gut Wolfsbosch, wogegen der jüngere Bruder Johann das Haus Bocholtz erhält. - Jan van Egnoy und seine Frau Sibilla van Mansfeld, die Witwe des vorgenannten Evart oder Eduard von Bocholtz, verkaufen mit Vorwissen des Johann v. Bocholtz zu Bocholtz, Vormund der Kinder des genannten Evart und der Sibilla, dem Dahm v. Bocholtz und dessen Ehefrau Dreutgen für 900 Thaler Darlehen, womit sie Margaretha von Bocholtz, Witwe des Jelis von Bocholtz, wegen ihres Brautschatzes befriedigen und die Pfandschaft auf Wolfsbusch und Wüstenhof einlösen wollen, eine Rente von 140 Thaler und stellen vierzig

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Morgen Land in Nieder-Bocholtz zu Pfand, am 2. Februar 1597. (Es liegt Quittung von Dreutgen, Willem und Dahm von Bocholtz bei, welche den Eheleuten Adrian von Erp und Anna von Bocholtz 475 Thaler auf obige Summe am 2. Mai 1616 zu Lobberich quittierten.) Zu Lobberich am 16. März 1597 vergleicht Margaretha von Bocholtz, Witwe des Jelis von Bocholtz-Ingenhoven, sich mit Joh. Eggenoy, dessen Frau Sibilla von Mansfeld und Johann von Bocholtz zu Bocholtz, Vormund der Kinder des verstorbenen Edward von Bocholtz, wegen 3500 Gulden rückständigen Brautschatzes und der dafür verpfändeten Höfe Wolfsbusch und Wüstenhof. Die Eheleute Anton von Erp und Anna von Bocholtz verkauften sodann zu Lobberich am 26. November 1615 2 1/2 Morgen Land vom Wolfsbusch an Jenken an der Stiegen.

Wie lange das Gut Wolfsbusch noch im Besitze von Gliedern der Familie von Bocholtz geblieben, ist nicht bekannt; aber wohl nicht mehr lange, da spätere Urkunden Wolfsbusch nicht mehr im Familienbesitz aufführen.


Aktuelle Anmerkungen

1) Die Webseite der Familie Mirbach-Harf gibt die Erhebung des Wilhelm Frhr. v. Mirbach auf Harff, in den Grafenstand mit 1804 an: "Der Titel, gebunden an den Besitz von Schloß Harff, ging durch Adoption 1849 auf seinen Schwestersohn Frhr. v. der Vorst-Lombeck-Gudenau über"


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