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Vierzehntes Kapitel.

Das Steuerwesen.

Die Grafen und späteren Herzöge von Geldern bestritten die Kosten der Regierung mit ihren eigenen Einkünften, nämlich mit Landpächten, Erbrenten Zehnten, Mai- und Herbstbeden, Abgaben von hörigen Leuten und Gütern, Erträgen von Fischereien, Waldungen, Land- und Markt-Zöllen usw.

Wie also aus Obigem ersichtlich, bewegte sich die Finanzpolitik und Staats-Oekonomie dieser deutschen Dynasten bis zur Zeit der religiösen Umwälzung ganz in den Geleisen des mittelalterlichen Feudalwesens. Die Finanzquellen des Landesherren beschränkten sich auf diejenigen Einnahmen, die ihm als Allodialherr und Inhaber der Advokatur zuflossen. Erst als im Verlaufe des 17. Jahrhunderts Deutschland in die seinen Wohlstand vernichtenden Kriege verwickelt ward, das Söldnerwesen zur Blüte gelangte, die Fürstenhöfe sich mit stets wachsender Pracht umgaben, und die Regenten in absolutistische Bahnen einlenkten, steigerten sich die finanziellen Ansprüche an die Steuerkraft des Volkes in stets größeren Proportionen und die feudale Wirtschaftspolitik der deutschen Dynasten verwandelte sich in eine absolutistische, welche die Steuerkraft des Volkes auf das höchste spannte und aus den mittelalterlichen Finanzquellen neue, bis dahin unbekannte Steueranforderungen zu deducieren verstand.

Der gesamte Ertrag, welcher dem Herzoge von Geldern i.J. 1345 aus der Gemeinde Leuth (nach der Slüter-Rechnung) von Verschiedenen entrichtet wurde, machte 1 M. 9 Schilling 1 Denar, ferner 10 Malter 1 Sümmer Hafer, und 85 Hühner aus, wovon Johann von Baerle (zu Haus Baerle) 26 Hühner lieferte. Eine außerordentliche Beisteuer der Unterthanen zu den Kosten der Regierung wurde nur auf "Bitte" des Landesherrn, nach erfolgter Zustimmung der Ritterschaft und Städte erhoben und "Bede" (Petitio) genannt. Bei Bewilligung derselben pflegte der Landesherr den Ständen zu beteuern, daß die "Schatzung" ihm nicht von Rechtswegen gebühre, sondern auf seine Bitte verliehen sei. Berechtigt zu einer "Notbede" war er, wenn einer seiner Söhne den Ritterschlag bekam und er selbst in Gefangenschaft geriet. Solche Notsteuer wurde z.B. dem Herzog Wilhelm während seiner Haft in Preußen von den Ständen des Gerderlandes am 22. März 1389 mit der Bestimmung zuerkannt, daß Jeder, er sei Geistlicher oder Laie, welcher ein Besitztum im Werte von 100, 75, 50, 25 alten Schilden habe, 6 resp. 4 1/2, 3, 1 1/2 Gulden betragen solle.

Es liegen mehrere Rentbücher der Rentmeisterei des Amtes Krickenbeck aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (um 1450) vor, welche uns eine klare Uebersicht über die Einnahmen geben, welche den Herzogen von Geldern aus jener Zeit aus unserem Amte zuflossen. Dieselben waren, wie schon öfters erwähnt, teils auf landesherrlichen Titel begründet, teils Abgaben, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Grundherrn rechtmäßig zustanden.

Landesherrlichen Charakters war die auf Lamberti fällige "Herbstbede", ursprünglich eine wohl nur im Bedürfnisfalle erbetene Unterstützung bei kriegerischen Ereignissen. Dieselbe betrug zu Wankum 36, zu Grefrath 17, zu Lobberich 6 Gulden 1 Schilling 9 Denare, zu Leuth 7 Gulden 7 Schilling 9 Denare, zu Hinsbeck 14 Gulden 12 Schilling 9 Denare, zu Herongen 3 Gulden 22 Schilling.

Die folgenden Einnahmen dagegen waren grundherrlichen Ursprungs. Dazu gehörten die auf Andreas fälligen Zinsen. Dieselben betrugen zu Wankum 24 Gulden 9 Schilling, zu Grefrath 19 Gulden 14 Schilling 9 Denare, zu Lobberich 7 Gulden 12 Schilling 6 Denare, zu Leuth 16 Gulden 2 Schilling 11 Denare, zu Hinsbeck 9 Gulden 5 Schilling 6 Denare, zu Herongen 8 Gulden 9 Schilling 4 Denare, im Amte von Ude (Oedt) 20 Schilling 9 Denare, zu Kaldenkirchen 1 Gulden 7 Schilling, zu Breyell ("breydell") 5 Gulden 12 Schilling.

Unter dem Namen "Moers'sche Renten" bezog das Krickenbecker Rentamt den großen "Lobbericher Zehnten" von 60 Malter Roggen, vom Holthauser Hof in Grefrath 18 Malter, von der Langendouker Mühle daselbst 12 Malter, von der Lobbericher Roßmühle 12 Malter und von der Mühle zu Bremt 19 1/2 Malter Roggen. Dazu kamen noch einzelne kleinere Pächter. Dagegen mußte der Rentmeister "voir vasell und beir" (Zuchtstier und Eber) zu Lobberich 4 Malter, für die Lobbericher Boten 1 Malter und für den Grefrather Boten 1 Sümmer Roggen abgeben. (NB. Diese Benennung "Moers'sche Renten", auch vielfach "Moers'sche Pfandschaft" genannt, rührt her von einer im Jahre 1364 erfolgten Verpfändung des Zolles von Tiel und gewisser Renten in verschiedenen Gemeinden des Amtes Krickenbeck, ferner im Amte Kessel und in der Stadt Roermond, durch den Herzog Eduard von Geldern an den Grafen Johann von Mörs, für die Summe von 30 000 alten Schilden. Als sich Friedrich von Mörs mit Herzog Wilhelm i.J. 1379 aussöhnte, wurden die Renten ausdrücklich anerkannt. Nachdem Graf Bernhard von Mörs gestorben , begiftete Herzog Carl am 13. Dezember 1510 den Christoph von Mörs, den unehelichen Sohn des Grafen Friedrich, lebenslänglich mit den Mörser Renten im Amte Krickenbeck. Die Güter der "Mörser Pfandschaft" hatten beständig eine mit der Verwaltung des Herzogtums Geldern verbundene, selbstständige Registratur und konnten nur mit Octroy des "Rentmeisters der Mörser Pfandschaft" veralienirt werden. Seit dem 1. Juni 1770 wurde die Dämonenverwaltung des Fürstentums Mörs von der des Herzogtums Geldern getrennt.

Als "Andreashaben" bezog das Rentamt vom großen Lobbericher Zehnten 60 Malter, vom Holthauser Hof (Grefrath) 18 Malter, von der Langendonker Mühle (Grefrath) 12 Malter und von 3 Eingesessenen Lobberich's 3 Malter Hafer. Der "Futterhaber" war Lamberti fällig und steuerten Grefrath 29, Lobberich 11, Hinsbeck 13, Wankum 13, Herongen 13, Krüchten 17, Leuth 6, Breyell 1 Malter 5 Sester Hafer bei.

An "Pachthühnern" lieferte Grefrath 130, Lobberich 87, Hinsbeck 98, Wankum 103, Herongen 60, Breyell 11, Krüchten 24 Stück. Außerdem kamen von Lobberich noch 10 Kapaune, während die Pachthühner von Leuth nach alter Gewohnheit an den Schultheiß fielen. Der "schmale Zehnte" von Hinsbeck, (d.h. der Zehnte von neu ausgerodeten Ländereien,) war für 21 horesche Gulden, der von Lobberich für 10 Gulden verpachtet. Hermann von Barlo zu Leuth bezahlte von Alt-Krickenbeck 2 Mark. Von dem "Kettelgank" kam im Lande von Krickenbeck 24 Schilling; Grefrath war nach Ausweis des Vogtgedingsbriefes vom "Kettelgeld" frei.

Aus dem Lande (resp. Amt) Kessel flossen unter dem Namen "Moers'sche Renten" noch folgende Einnahmen in die Rentmeisterei Krickenbeck: Die Herren von Kessel bezahlen für die Fischerei-Gerechtsame 15 flämische Gulden; die Fischerei in der Maas zu Belfeld "an gen Steil" brachte 12 Gulden 10 Schillinge auf. Außerdem mußten die Fischer auf St. Margarethentag 1 Pfd. Pfeffer und 2 Salme von 18 bis 20 Pfd. abliefern. Die Fischerei in dem Bach nach Merle zu ergab 5 Schillinge. Die Mühle zu Rixfort (wohl Roxfort, Neumühle zu Lobberich, gemeint) warf 23 Malter Roggen ab, und das ganze Land von Kessel 100 Malter Hafer ab. Zu Lottum hatte der Rentmeister 3 Malter, in Blerick 1 Malter und von der Abtissin von Neuß 2 Sümmer Roggen zu erheben. Zu Wanssum an der Maas ergab noch der Zehnte 9 Malter Gerste und ein Jahrzoll und Stedegeld, welches St. Michael fällig war, 40 Schilling. Der "Moers'sche Zins" in der Stadt Roermond, auf St. Stephan fällig, betrug 14 Malter, 1 Sester, 1 Kop Roggen, 15 Malter 3 Kop Gerste und 1 Malter 1 Kop Gerste. (Zu Leuth im Amte Krickenbeck hatten 20 Güter jährlich an die "Moers'sche Pfandschaft" zu zahlen. Im Jahre 1626 bezog die Leuther Einkünfte dieses genannten Pfandschaft Maria, Wittwe des Jakob Omphal.)

Das Krickenbecker Rentbuch vom J. 1556 giebt uns folgende Einnahmen aus der Gemeinde Lobberich an:

"Tot Lobbroick. Van den goeden genrempt Wentuchauen (Wehmhof ?) als unclair op den hoff to tween, als men verstaet, dat zy den fursten Jaerliex schudich solden zyn 64 maelder twee zester Roggen ende 62 Capuynen, maer moyt hier van ontfangen, daeromme hier ..... Niet

Van den vlaßthienden tho Lobbroik, daer van die Rentmeester tyde deser Reeckeninge by Collectatien ontfangen heeft twelff Carolus gulden, maickende hier ..... 12 L.

Van den Lameren thienden (Lämmerzehnte) thoe Lobbroick daervan in desen Jaer ontfangen 27 f .

Van den "grooten thienden" thoe Lobbroick, den Grauen (Grafen) van Moerß anno 1364 verschreuen, als voeren voor tfeuentich par koirns Jaerliex groete staende maerte in Venloescher maeten 78 moelder een dardendeel, Ende sustinieren die onderdaenen off zy veel off luttel zayen nyet maer of myn Jaerliex schuldich thoe zyn, ende moet keys. maj. opdie zelue thiende tot behoeff ende geriff de onderdaenen eene varre met eenen heer ende eenen brouwketell onderhouden (einen Stier, einen Eber und einen Braukessel unterhalten) aldus hier 78 paer ende een dardendeel koorne, hier veuer 1 Jaer tyde deser Rekeninghe t'paer omme 72 stuuer br., als by Certifiecation hier by gefuecht, Maeckende hier .......... 282 L.

Van eenen "eleynden thienden" van nieuwen aengemaecten eruen, genoemt dat "Heetuelder thientgen" (Heidenfelder Zehntgen), dat voor t Jaer nae aelder gewoenten uytgegeuen Is eenen Johan meußkens tot oenderhoeldinge van eenen varre met enen beer (Stier und Eber) daeromme hier ............ Niet.

Van Roecx-waeter-moelen (Neumühle) die Joachim van Boickholt In erffpacht heeft omme soeuenthien maelder Roggen Jaerliex staende maete maickende Venloerscher maeten 19 maelder aen dardendeel van een maelder Roggen hier oeuer t Jaer geuallen Remigy en Lichtmisse t maelder ad 48 st. br. compt hier ........... 46 L. 8 s.

Van een stuck landts genannt Wolffbosch (Buschhof, Gartz) daer uyt den Fursten Jaerliex plephe thoe kommen vyff maelder roggen ende vyff mlr. euen verschynende Andree, ende wordt uuw ontfangen by den Rentmeester van Bruggen herkommende, at een Graeueu van Moers heer van Bruggen zy geweest, ende daer gelacht hebben-gehadt, dat huys Bruggen an den Heren van Cleue ende Guylich gecommen synde syn, aldaer verbleuen tot desen huedigen Dach, ende daeromme hier ............... Niet.

Van een stuck lants toebehoerende Jennecken ter stegen, daer uyt den Fursten Jaerliex toecompt vyff maelder Roggen staende maete maickende Venloescher maeten vyff maelder vier schepellen een sestendeel tot 48 stuuers 1 mailder, hier voor t Jaer geuallen Andree, maickt ............ 13 L. 19 s. 10 d.

Van een stuck lants by Wolffsbosch (Buschhof) groot omtrent 12 morgen, dat zelue uuw gebruickt Henrick schoenens, daer uyt den Fursten Jaerliex toecompt 2 1/2 maelder Roggen ende een sester oft schepell staende maete, maickende Venloescher maeten 17 1/2 schepel ende een quartier, hier oever t Jaer geuallen Andree ........ 8 L. 8 s.

Van een stuck lants gelegen aen de Lantwere naest Wolffsbosch groot omtrent soeuen morgen, dat uuw by Stynten Leuwen gebruickt wordt mit heuren aenhanck, daer uyt den Fursten Jaerliex toecompt een malder Roggen een sester st. m. V. m. acht sester h. o. g. V. m. endgemaikAndree, compt hier ................. 3 L. 16 s. 9 d. ze

Van zeeckere heyden ende weiden thoe Lande gemaickt, die Goedert van der stegen placht to houwen ende geoccupiert wordt by quiryn von Heythuesen twee maelder Roggen V. m. ende een maelder haeueren (hafer) st. m. V. m. seß sester en 2/3 sester haeueren (hafer), idt maelder haeueren tot 24 stuue, g. Andree, t samen die somma van 6 L. 7 s. 11 d.

Van een stuck Landts gehten "die Mayenwaede" achter Mersenß haeue (Mersenhof) gelegen, dat uuw geoccupiert by Joncker Johan van Boickholt groot wesende vyfthien morgen, geeft dardehalff mlr. Roggen st. m., V. m. drie maelder compt hier ......... 7 L. 4 s.

Van een stuck Landts aen den Wolffsbosch groot twyntich morgen, dat Marten van Heythuesen placht toe hoelden voor drie maelder ende een vat Roggen ende 2 Capuynen, die op ten Huese tot Bruggeu betaelt worden, daeromm hier ... Niet

Van een stucke Landts by Tryutgen: Remaerts, groot zeß morgen ende nuw geoccupiert wordt by Johan moersken, ende geest een maelder Roggen st. m. compt ......3 L. 5 s. 7 d.

Van een stucke Landts groot vyfftig morgen gelegen op den maerboom, geldende 2 Capuynen und 9 maelder Roggen, dat die Rentmeester des Heeren van Cleue thoe Bruggen ontsanckt, daeromme hier ......... Niet.

Van een ander stuck pachtlandts gelegen op den Maerwech groot omtrent 25 morgen 2 Capuynen als voeren gereeckent ende 5 maelder 1 1/2 sester Roggen, die oick die Rentmeester des heeren van Cleuen (Cleve) thoe Bruggen ontsanckt, daeromme hier ........ Niet.

Van ander 25 morg. landts gelegen op Maerwech, gelicke 5 mlr. 1 1/2 sester Roggen, die oick die Rentmeester thoe Bruggen ontsanckt daerromme hier ........Niet.

S. 66

Das "Promemoria" betreffs der "Mörser Pfandschaft" v. Jahre 1556 sagt uns noch über Lobberich: "Tot Lobbroick van den smaelen thienden 2 mark, van den groeten thienden 90 malder Roggen en 90 malder haueren (hafer) van herberchs koorn 12 malder en 2 sester haeuren hafer en 118 hoenren, (Hühner)".

Laut Vertrag zwischen Lobberich und Graf Hermann von Mörs, als Pfandherrn, wurde i.J. 1562 der große Zehnte in eine Erbpacht von jährlich 116 Par Korn und 116 Steine Flachs verwandelt. Am Schlusse besagt das vorgenannte "Promemoria" noch, daß Herzog Eduard von Geldern i.J. 1364 dem Grafen von Mörs für 30 000 alte fränkische Schilde diese "Pfandschaft" in den Aemtern Montfort, Kessel und Krickenbeck, mit Millen, Gangelt und Vuecht verschrieben und verpfändet habe, und daß jetzt nach dem Tode Karl's von Egmond die Renten auf den Herrn von Cleve, den jetzigen Grafen von Mörs, beruhen. Absatz

Das "Weistum" des Geldernschen Oberquartiers v. J. 1556 giebt uns folgende Einnahme des Landesfürsten aus Lobberich an: "Van den gruiten aeueall in den ampte van Crieckenbeeck to weten van elker tonne biers eenen haluen braspenninck. (Ein Braspfennig betrug 2 Weißpfennige.) Den "brouwketelgank" tot Lobbroick compt die keys. Maj. toe de onderhalden tot genot van allen den ondersaten, die daer kommen, brouwen mits hebbende drie Coelsche moerkens of twee quarten biers. Keys. Maj. moet op die "groeten thiende" to Lobbroick tot behoeff ende gerief der onderdanen eenen varre met eenen beer (Zuchtstier und Eber) ende eenen Brouwketel onderhouden. (Für diesen Unterhalt waren die Revenüen aus dem sog. Heydervelts-Zehntchen bestimmt.) Van den "mercktolle" (Marktzoll) toe Lobbroick jaarliex geduennde coempt den Fursten toe dat stedegelt van allen Cremers, twelck gedraeget jaerliex 5 stuuers, die welcke die Schepenen aldaer voor sich beholden voor veraelde gebruick."

Die genannten waren Geldern's Einkünfte aus dem Amte Krickenbeck. Die Zinsen und Herbstbeden wurden bis 1476 in Mark, Schillinge und Pfennige bezahlt. Als darauf die Guldenwährung eingeführt und mit rheinischen Gulden, Albussen und Hellern gerechnet wurde, entspann sich ein Streit, infolgedessen die Abgaben längere Zeit nicht bezahlt wurden. Die Einwohner wollten nämlich einen Albus nur mit sieben leichten Möhrchen bezahlen, die 4 d. obl. artois ausmachten, während die Geldrische Rentmeisterei den Albus zu 7 bis 9 d. obl. artois berechnete. Nach langen Verhandlungen mit dem königlichen Kommissar Renoy und den beiden Amtsleuten Derich von Westrum von Krickenbeck (1555 und 1556) und van der Horst von Kessel ward eine Einigung erzielt, wonach der Albus zu einem Braspfennig oder 7 d. obl. artois berechnet und für die rückständigen Zinsen das nächste Jahr doppelt bezahlt wurde.

Während in der Folgezeit die Einnahmen aus dem Grundbesitz, die Pachtzinsen und Zehntgelder die nämlichen blieben, nahmen im 16. und 17. Jahrhundert die landesherrlichen Steuern, welche vordem auf die seltenen "Beden" beschränkt waren, einen bedeutenderen Umfang an, in dem Maße, als langdauernde Kriege, Söldnerwesen und kostspielige Hofhaltung immer größere Summen erheischten. Seit Beginn der spanischen Herrschaft waren Beden etwas gewöhnliches. Im Jahre 1547 wurden die vier nächstfolgenden Jahre 300 000 Gulden ausgeschrieben, wovon das Quartier Nymwegen 24 342, Roermond 19 075, Zütphen 14 475 und Arnheim 17 108 jährlich zahlen mußten. Die Verteilung im Quartier Roermond war folgende:

Das Amt Kessel ................................................3516 Gulden

Die Unterherrlichkeiten im Amte Kessel ..............1758 "

Das Amt Geldern ..............................................3233 "

Das Amt Monfort ..............................................3233 "

Das Amt Krickenbeck..........................................2624 "

Stadt und Amt Straelen .......................................958 "

Walbeck, Well, Arcen und Afferden .....................1278 "

Stadt und Land Wachtendonk .............................279 "

Das Amt Middelaer ........................................... 137 "

Sevenswerth .......................................................170 "

Crüchten und Wegberg ........................................418 "

Die Stadt Roermond ............................................553 "

Die Stadt Venlo ...................................................929 "

Erkelenz mit Gebiet .............................................627 "

Die Stadt Geldern ................................................231 "

Rayen und Kleinkevelaer ........................................24 "

Der Flecken Montfort .............................................28 "

Wie sehr nach Ablauf des 30jährigen Krieges die Steuerkraft des Volkes in Anspruch genommen wurde, beweisen folgende Zahlen, die als Kopf-, Gewerbe- und Viehsteuern erhoben, die Produktion des Landes auf das Höchste spannten. An Beden willigten die Stände ein i.J. 1649, den 7. Februar 100 000 Gulden, am 20. August 60 000 Gulden , am 5. November 75 000 Gulden, am 27. November 100 000 Gulden. Letzte Summe wurde als Kopfgeld erhoben, wobei der Adel und die Städtebewohner Freiheit genossen. 1650, den 27. Januar, schrieb man 100 000 Gulden als Kopf-, Vieh- und Gewerbesteuer über das platte Land aus mit Exemtion des Adels. Am 15. März forderte man eine Grundsteuer von 100 000 Gulden und am 13. Dezember 100 000 Gulden als Vieh- und Gewerbesteuer. Am 27. und 28. Februar und 2. März 1651 bewilligte man 100 000 Gulden, wovon ein Drittel als Grundsteuer und zwei Drittel als Vieh- und Gewerbesteuer entrichtet wurden. Am 2. Mai verlangte man 25 000 Gulden, am 8. Sept. 60 000 Gulden, am 9. November 100 000 Gulden, am 4. Dez. 50 000 Gulden. Am 12. März 1652 60 000 Gulden, am 16. Dez. 60 000 Gulden u. als Subsidien 25 000 Gulden. Am 6. Febr. 1653 100 000 Gulden, am 17. März 100 000 Gulden, am 28. Sept. 60 000 Gulden, am 22. Nov. 60 000 Gulden. Am 1. März 1654 60 000 Gulden u. für Fourage 15 000 Gulden, am 18. April 75 000 Gulden, am 29. Juni 50 000 Gulden, am 21. Nov. 100 000 Gulden. Am 15. April 1655 60 000 Gulden, am 16. April 50 000 Gulden, am 30. Juli 100 000 Gulden, am 13. Okt. 50 000 Gulden. Am 29. Dez. 1655 und 20. Januar 1656 200 000 Gulden, wovon die eine Hälfte als Grundsteuer und die andere als Kopf-, Vieh- und Gewerbesteuer erhoben wurde. Von gleicher Größe waren auch die Summen der folgenden Zeit.

Bereits i.J. 1558 begegnen wir einer neuen Steuer, den sogenannten "Onratspfennigen", womit die Landtagsdiäten, die Gehälter für Statthalter, Kanzler und Landrentmeister usw. bestritten wurden. An "Onratspfennigen" wurden beispielsweise ausgeschrieben i.J. 1635 am 6. Juni 15 000 Gulden; 1636 am 20. Mai 9000 Gulden; 1637 am 3. Okt. 8000 Gulden; am 6. Nov. 800 Gulden; 1638 am 5. Okt. 8000 Gulden; 1639 am 4. Jan. 4000 Gulden; am 23. März 9000 Gulden Brabanter und 3000 Gulden Roermonder Münze. In der Folgezeit betrug diese Steuer jährlich ungefähr 25 000 Gulden.

Im Jahre 1645 zahlte man von einer milchgebenden Kuh 1 Gulden 8 Stüber, von einem Rind 14 Stüber, von einem Schaf 5 Stüber, von einem Bienenkorb 7 Stüber, von einer Tonne Bier 1 Gulden, von einer Kanne Branntwein 3 Stüber, von einem Ohm Wein 2 Gulden 16 Stüber.

Die vornehmste Aufgabe der "Erbtage", der aus den Schöffen, Geschworenen, den adeligen, geistlichen und weltlichen Meistbeerbten und aus den beiden aus Schöffen und Geschworenen gewählten Regierer's (Bürgermeister, Vorsteher) in jeder Gemeinde jährlich stattfand, war, die Grundsteuer, Schatt usw. festzustellen. (Im Jahre 1740 waren 22 Lobbericher Eingesessene in Grefrath begütert.)

Gegen Ende des 30jährigen Krieges (1648) waren die finanziellen Zustände der spanischen Niederlande so zerrüttet, daß die Regierung sich nur mit dem Verkauf von Domänen zu helfen wußte. Schlimmer noch gestaltete sich die Lage der Regierung, als nach dem westfälischen Frieden Frankreich und Spanien fortfuhren, noch bis zum Jahre 1659 den Krieg miteinander zu führen, weshalb auch die vorerwähnten hohen Steuern nötig waren. Am 11. Mai 1655 wurde öffentlich bekannt gemacht, daß die Jurisdiktions- und sonstigen Hoheitsgefälle von 23 Gemeinden im Oberquartier von Geldern an den Meistbietenden verkauft werden sollten; jedoch unterblieb einstweilen noch der Verkauf derselben, da die Landstände nicht damit einverstanden waren. Abermals brach der Krieg zwischen Frankreich und Spanien i.J. 1667 aus, infolge von Erbansprüchen, die Ludwig XIV. von Frankreich auf den Nachlaß Königs Phillip IV., seines Schwiegervaters, erhob. Infolgedieser Kriege wurden die Finanzquellen Spaniens gänzlich erschöpft und sah die Regierung in ihrer großen Verlegenheit zur Ergreifung außerordentlicher Mittel wie des Verkaufs der besten Domänen, sich jetzt unaufhaltbar genötigt. Nachdem im August 1673 der Verkauf abermals öffentlich bekannt gemacht und der Verkauf im November 1673 stattgefunden hatte, gelangten Wankum, Herongen, Hinsbeck, Leuth, (Freiherr Wolfgang Wilhelm von Schaesberg Ankäufer der vier Gemeinden) Grefrath, Lobberich (Freiherr Egid. Werner von Bocholtz Ankäufer Lobberich's), Viersen und viele andere Gemeinden in den Besitz von Privatpersonen. Mit Wachtendonk war dies schon 1649 der Fall gewesen (Graf Arnold Wolfgang von Huyn-Geleen Ankäufer). Ein Jahr später, 1650, war die spanische Regierung in Unterhandlung mit dem Freiherrn von Schaesberg zu Krickenbeck über den Verkauf der Jurisdiktion Hinsbeck, die aber erst mit Leuth, Wankum und Herongen, 1673, stattfand. Am 26. Januar 1675 verkaufte sie dem Freiherrn Arnold Adrian von Hoensbroech sämtliche Dörfer der Vogtei und des Neer- oder Niederamtes Geldern und zwar: Aldekerk, Eyl bei Aldekerk, Nieukerk, Winternam, Vernum, Sevelen, Rheurdt, Schaephuisen, St. Tönis, Stenden, Rayen, Pont, Veert, Wetten, Capellen, Kevelaer und Kleinkevelaer. Eben diese trostlose Finanzlage war es auch, welche am 2. Oktober 1671 die Ritterschaft und Städte des Oberquartiers von Geldern bestimmte, ein für allemal und ohne Nachteil der Privilegien und Freiheiten Jemandes eine allgemeine Kopfsteuer von 250 000 Gld. auszuschreiben. Demnach mußte auch der Klerus hierzu seinen Beitrag liefern. Für den Klerus Lobberich's betrug diese Steuer: für den Pfarrer Gottfried Frisch 25 Gulden, für den Rektor des Altares B.M.V. (Beata Maria Virgine) und St. Antoni Johann, Denter 7 Gulden 4 Stüber und der Küster 3 Gulden.

Zur Zeit der preußischen Herrschaft (1714) betrugen die jährlichen landesherrlichen Beden und Subsidien im Oberquartier Geldern 180 000 holländische Gulden oder 90 000 klevische Reichsthaler. Hierzu trugen im Amte Krickenbeck bei:

Tabelle

Ortschaft: Alte Matrikel Neue Matrikel

Gulden (s. 1726) Gulden

Viersen 11250 10818

Grefrath 7500 6678

Lobberich 5000 5814

Hinsbeck 3333 4500

Leuth 1666 2790

Wankum 4167 3690

Herongen 833 612

Zu den "Onratsgeldern" im Betrage von 30 000 holländischen Gulden entrichten:

Wie Tabelle s. oben

Viersen 1875 1803

Grefrath 1250 1113

Lobberich 833 969

Hinsbeck 555 750

Leuth 336 465

Wankum 694 615

Herongen 139 102

Am drückendsten für die geldern'sche Gemeinden war das seit 1740 bestehende Königliche Salzmonopol. Nicht allein, daß der Salzhandel in den Händen der Behörden lag, es war auch sogar jede Haushaltung im ganzen Herzogtume zu einem bestimmten, den wirklichen Bedarf übersteigenden Quantum an Salz abgeschätzt. Die Gemeinde mußte das nach der Anzahl der Haushaltungen taxierte Salzquantum übernehmen, es in Geldern abholen und es durch einen "Salzpächter" en detail an die Konsumenten verteilen lassen. Da die Taxierung gewöhnlich den Bedarf überstieg, so ergaben sich jährlich viele Eingesessene, die das Fixum nicht erreicht und deshalb mit schweren Strafandrohungen zu der Abnahme des Restes herangezogen werden mußten. (Die Königliche Salzfaktorei zu Geldern, welche das ganze Land mit Salz versorgte, hatte um 1790 daraus ungefähr

12 643 Reichsthaler jährliche Einnahme.) Zur Zeit der französischen Fremdherrschaft wurde das Salzmonopol wieder aufgehoben.

Auch das Reinigen der Schornsteine war ein Monopol. 1763 war Anton Mathäi priviligierter Schornsteinfeger im Herzogtum Geldern.

Während auf den "Erbtagen" die speziellen Angelegenheiten einer Gemeinde zur Sprache kamen, wurden auf den Amtsvergaderingen solche Sachen erörtert, welches das ganze Amt betrafen. Letztere hielt man bald an diesem, bald an jenem Orte des Amtes ab und wurde gewöhnlich aus jedem Kirchspiel nur ein "Regierer" dahin abgeordnet. Sie fanden übrigens nicht selten statt; so war z.B. Amtsversammlung zu Wankum am 17. August und 5. September und zu Hinsbeck am 12. September 1768.

Außer dem "Schatt" oder der Grundsteuer wurde noch Hantierungs-, Amsbach-, Kapitatie und Beestensteuer (Kopf-, Gewerbe- und Viehsteuer) erhoben. Die "Regierer" fertigten alljährlich die Listen für die Steuern an und mußten eidlich versichern, daß sie keine persönlichen Berücksichtigungen genommen und gemäß dem Reglement vom 4. Februar 1718 verfahren hätten.

Mit dem Jahre 1748 kam eine neue Abgabe hinzu, nämlich das "Werbefreigeld". Unter dem 25. Mai 1748 erließ König Friedrich das Reskript, wonach ähnlich wie schon früher, Viersen, Hinsbeck, Leuth, Wankum und Herongen für 1800 Daler von den "Werbeoffizieren" befreit worden, auch die übrigen Ortschaften für jährlich 7200 Daler von "Werbung und Enrolllirung frei" sein sollten.

Außer der Umlegung der Steuern stand u.a. dem Erbtag die Genehmigung der Uebersiedelung fremder Personen in die Gemeinde, die Unterstützung und Bewilligung der Kurkosten armer Kranken, die Restauration der Gemeindewege und die Ernennung des Gassenvogts (Bettelvogt, Armenjäger) zu. Weil der Schullehrer und die anderen Beamten nur ein geringes Gehalt bezogen und die Unterstützung der Armen mit vorhandenen Mitteln erfolgte, waren die Ausgaben für die Gemeinde in Friedensjahren unbedeutend. Den Hauptposten im Kommunal-Budget machten die Zinsen der Gemeindeschulden aus. Eine besondere Erhebung von Kommunalsteuer fand jedoch nicht statt. Je nachdem die Bedürfnisse der Gemeinde, welche in Kriegszeiten häufig sich bedeutend vergrößerten, es erheischten, schrieb man mehr oder weniger "Schattinge" aus, wovon ein Teil zur Bezahlung der Steuer, der andere für Gemeindezwecke diente.

Obschon die Stände auf dem Quartiertage vom 7. Dezember 1590 an die "Schattheber" den Befehl erlassen hatten, den Beerbten "gute beweisliche Rechnung und Sonstiges" vorzulegen, so wurde hiervon doch vielfach keine Notiz genommen, und dies "besonders im Amte Krickenbeck mit großer Unordnung gehandhabt, so daß die Eingesessenen mit allerhand aufgenommenen Summen beschwert" wurden. Die Stände erneuerten daher i.J. 1592 den Befehl mit der näheren Erklärung, daß die "Schattheber" jedes Ortes "die Rechnung unterschiedlich, d.h. die gewöhnlichen und außergewöhnlichen Kontributionen, jede für sich und besonders berechnet und mit genügendem Beweis versehen" den Beerbten zur Prüfung unterbreiten sollten.

Während der preußischen Herrschaft wurde die Erhebung sämtlicher Steuern nach vorheriger Bekanntmachung an jedem Orte öffentlich dem Mindestfordernden gegen Bürgschaft, gewöhnlich auf ein Jahr, verpachtet. Die Gebühr für den "Schattheber" oder "Schattbeurer" war daher verschieden und betrug bald 3, bald 4, bald 5 oedr noch mehr Prozent. Anpächter mußte zur festgesetzten Zeit die landesherrliche Quote auf seine Kosten und Gefahr an die betreffenden Komptoire in Geldern überliefern, wobei ihm auf sein Ansinnen die Gemeinde zwei wehrhafte Männer zur Begleitung zu stellen hatte. Auf Anweisung der "Regierer" zahlte er den Gemeinde-Gläubigern die Zinsen und den Arbeitern den verdienten Lohn aus. Nach Ablauf des Jahres legte er über Empfang und Ausgabe Rechnung ab. Erst nach Ablauf des Quartals und darauf erfolgter einmaliger Mahnung der Säumigen, durfte er sich erst der "Exekutore" bedienen. Die geldernsche Regierung schickte dann den Säumigen einen "Exekutions-Soldaten" in das Haus, welcher außer der Kost täglich 15 Schüber Strafgeld erhielt. Folgte nun noch keine Zahlung, so ging man zur Pfändung über. Im Dezember 1797 bemerkte die Regierung bei Ausschreiben einer Steuer, daß Jeder, dem ein Soldat geschickt werden müsse und nach sechs Tagen noch nicht zahle, alsdann das doppelte Exekutionsgeld, nämlich 30 klevische Stüber zu entrichten habe. Bekannte "Schattbeurer" oder "Schattbeurder" (Steuerempfänger) Lobberich's dieser Zeit waren: Jochen Preiken, 1643 Schattbeurer und Willem Smitter (Schmitter) Schattbeurder im Jahre 1704 und auch noch 1709.

Die "Subsidienkasse" hatte ihren Sitz in Geldern. Sie enthielt die jährlichen landesherrlichen Beden oder Subsidien im Betrage von 180,000 Gulden holländisch oder 90,000 Reichsthalern klevisch, die ebenfalls vom ganzen Lande aufgebrachten "Onratsgelder" zur Bestreitung der Landtagsdiäten, Landesschulden u.s.w., sowie endlich die Werbefreiheits-, Wegeverbesserungs-, Quartier- und Remissionsgelder. Ferner diente sie zur Besoldung des Administrations- und Justiz-Kollegiums, der Geistlichen und Schullehrer und des Bischofs von Roermonde, der ein jährliches Gehalt von 2151 Gulden oder ungefähr 1434 Reichsthaler bezog. Außerdem wurde das Quartiergeld für die Stabsoffiziere hieraus bezahlt. (Bis 1789 auch ein zu Geldern stehendes, ungefähr 700 Mann starkes Garnison-Bataillon nebst Familie, das jährlich mit zirka 40,000 Reichsthalern aus der "Subsidienkasse" verpflegt wurde). Der Ueberschuß der Kasse betrug gegen 80,000 Reichsthaler. Auch bestanden in Geldern noch andere kleinereKassen, z.B. die Stempel-, Chargen-Kasse u.s.w.

Nach der "Subsidien-Rechnung" der Jahre 1765 und 1794 betrug der jährliche Beitrag der einzelnen Gemeinden des Amtes Krickenbeck zu den vorgenannten 180,000 Gulden an die Subsidienkasse zu Geldern:

Viersen 10,864 Gulden

Grefrath 6,722 "

Lobberich 5,814 "

Hinsbeck 4,500 "

Leuth 2,790 "

Wankum 3,715 1/2 " und

Herongen 625 "

Diese Gelder wurden durch Ackersteuer, Nahrungssteuer, Kopfgelder und Viehschatz aufgebracht.

Bei veränderten Steuerverhältnissen im jetzt verflossenen Jahrhundert wurden königliche "Steuerempfänger" angestellt, welche auch vielfach zugleich "Kommunal- oder Gemeindeempfänger waren; diese erhielten später den Namen "Königl. Rentmeister". Zu Ende des Jahrhunderts gingen diese Stellen wieder ein und wurde die Einziehung der Staats- und Gemeindesteuern dem "Gemeindeempfänger" überwiesen, der jetzt den Titel

"Gemeinderentmeister" führt.


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