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Achtundzwanzigstes Kapitel.

Die Studien-Stiftungen.

Großen Dank verschuldet man jenen Geistlichen unseres Gelderlandes, welche seit Mitte des 16. Jahrhundert (1550) ihr Vermögen ganz oder zum Teil zu Studienstiftungen verwendeten und hierdurch einer Anzahl Jünglinge das Studium der Theologie teils erleichterten, teils ermöglichten. Regelmäßig bestimmten die Fundatoren, daß die Einkünfte ihrer Stiftungen von Verwandten und mehrere, daß in Ermangelung derselben, die Eingeborenen ihres Geburtsortes, oder benachbarter Orte, bezugsberechtigt sein sollten.

Angesichts dieser erfreulichen Erscheinung und der hohen Verdienste, welche jene Stifter sich um die Förderung so wichtiger Interessen erworben haben, indem sie seit über 300 Jahren zahllosen Jünglingen ganz oder zum Teil die Mittel zu ihrer Existenz gewährt haben, erachten wir es als eine besondere Pflicht, in dieser Arbeit jener um Lobberich verdienter Personen in eingehender Weise zu gedenken und die Erinnerung an sie der Nachwelt zu erhalten.

Es entstanden unter vielen anderen (bis jetzt ca. 290,) auch die Stiftungen eines Simon Hermann auf dem Strauch für Lobberich; eines Georg Kirchhof für Lobberich, eines Reiner Pels aus Hinsbeck für Hinbeck; eines Wilhelm Holthausen aus Hinsbeck für Hinsbeck, Grefrath und Lobberich; eines Heinrich Gansmald, Pfarrer zu Wankum, für Wankum, Hinsbeck und andere benachbarte Orte; eines Johannes Weiers aus Viersen und eines Walter Xylanders (ist griechisch deutsch Holtmann) aus Leuth, für seine Verwandtschaft, die meistens in Leuth, Hinsbeck und Lobberich ansässig und eine von des vorgenannten Urgroßneffen Mathias Xylander, ebenfalls für die genannte Verwandtschaft. Die vorgenannten Studienstiftungen unterstehen zur Zeit alle, der "Königlichen Verwaltung der Gymnasial- und Stiftungsfonds zu Köln am Rh.", mit Ausnahme der letzten, welche der Verwaltung des Besitzers des "Ottenhofes" zu Hinsbeck untersteht.

Auf die vorgenannten Studienstiftungen 1, 2, 4, 6, 7,u. 8, wollen wir des näheren eingehen,1) weil viele Familien Lobberichs wegen Verwandtschaft mit den Stiftern und auch, weil in Ermangelung von Verwandten, die sonstige studierende (kath.) Jugend Lobberich's zum Genusse der Nr. 1, 2 und 4 berechtigt ist.

Anm..1) Einer 9. Studienstiftung wird am Schlusse noch gedacht

werden.

1. Stiftung auf dem Strauch

Stifter derselben ist der aus Lobberich gebürtige Symon Hermann auf dem Strauch, der sich im Juni 1498 in die Kölner Universitätsmatrikel

eintragen ließ. In der Folge wurde er Kanonikus an der Kirche St. Gereon in Köln und starb in sehr hohem Alter am 11. Juli 1577. Er stiftete außer dieser Stiftung in seinem Heimatsorte ein Jahrgedächtnis und eine wöchentliche hl. Messe.

Die Urkunde der Studien-Stiftung ist nach seinem Tode, am 7. Mai 1585, errichtet. Ursprüngliches Vermögen: 2 Renten von 45 und 40 Goldgulden. Vermögensstand am 1. April 1892:

a. 6400 Mark......................Zinsen 236,80Mk.

b. Rente auf die Stadt Köln von 142,35Mk

Summa : 379,15Mk.

Das Vermögen ist i.J. 1829 dadurch wieder auf den höheren Stand gebracht worden, daß die unter der französischen Fremdherrschaft verloren gegangene Domrente von 45 Goldgulden von Frankreich mit einer Kapitalsumme von 1465 Thaler erstattet und mit einem Zinsertrage von 58 Thaler 18 Sgr. in den Etat 1829/31 eingestellt wurde. Aus diesen Einkünften werden zufolge Anordnung des Testamentes etatsmäßig zur Abhaltung eines Jahrgedächtnisses

an die Kirche von St. Alban zu Köln jährl. 4,96 Mk.

" " " St. Ursula (früher St. Ignatius) zu Köln

jährlich 2,48 Mk.

" " " St. Gereon zu Köln 2,48 Mk.

" " " St. Maria in der Kupfergasse (früher

an das "Kloster zum Lämmchen" jährlich 2,48 Mk.

gezahlt. Zahl, Betrag und Verwendung der Stipendien: 2 Stipendien,jedes im Vertrage von 178 Mark, für die Gymnasial-Studien (ursprünglich auf dem Montaner-Gymnasium in Köln)bis zum Magistergrade und dann für ein dreijähriges theologisches Studium. Mangel an Fleiß oder tadelnswertes Verhalten haben eine zeitweilige oder gänzliche Entziehung des Stipendiums zur Folge.

Stiftungsberechtigt sind zunächst ehelich geborene "Studenten aus des Herrn Stifters geblüt und verwandtschaft," und zwar einer aus der zu Köln, der andere aus der zu Lobberich wohnenden Verwandtschaft. Bei der gleichzeitigen Bewerbung mehrerer verwandter Jünglinge soll der geschickteste den Vorzug haben.

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Sind solche an den genannten Orten nicht vorhanden, so soll aus jedem der beiden Orte (Köln und Lobberich) ein anderer ehelich geborener, armer, braver und fleißiger Student in den Stiftungsgenuß kommen.

Stiftungsgemäße Obliegenheiten: Die Stipendiaten sind verpflichtet, täglich die Psalmen "Miserere" und "de profundis" mit den zugehörigen Gebeten zu sprechen und außer in der österlichen Zeit, dreimal im Jahre, am Feste Maria-Himmelfahrt, am Allerheiligen- und am Weihnachtsfeste zur hl. Kommunion zu gehen.

2. Stiftung Kirchhof

Stifter derselben ist der aus Lobberich gebürtige Georg Kirchhof,

Kanonikus der Kirche zum hl. Quirin in Neuß, gestorben zwischen 1582 -

1584.

Die Schenkungsurkunde ist vom 9. August 1582 datiert. Die lateinische, notarielle Stiftungsurkunde des Testamentsvollstrecker datiert vom 17. April 1584.

Ursprüngliches Vermögen: 510 Reichsthaler, mit einer Rente von 25 1/2 Reichsthaler, Vermögensstand am 1. April 1892: 5250 Mark; Zinsen 194,25 Mk. Zahl, Betrag, Verwendung der Stipendien: 2 Stipendien, jedes von 97,12 Mark, auf 5 Jahre, für vorbereitende Studien, (ursprünglich auf dem Montaner-Gymnasium zu Köln. - Der Stifter verfügt im letzten Absatze, daß der Genuß ferner gewährt werden könne, wenn der Stipendiat nach erlangter Magisterwürde als Lehrer fungieren wolle; anderenfalls soll der Genuß nur bis zum "Magisterium" dauern. Da er aber weiter verfügt, daß sonst der Genuß nur 5 Jahre währen soll, so wird es der Absicht des Stifters entsprechen, wenn von da ab, wo der Studierende nach 5 Jahren die besagte Stundienstufe, d.h. die Reife für die Universitätsstudien erlangen kann, der Genuß beginnt, d.h. von der Obertertia ab.)

Mangel an Fleiß und unordentliches Betragen schließen nach einer zwei- bis dreimaligen fruchtlosen Ermahnung vom Stiftungsgenusse aus.

Stiftungsberechtigt sind Studierende aus der Familie des Stifters, und, wenn in der Familie Taugliche nicht vorhanden sind, Studierende aus den Dörfern Lobberich und Grefrath bei Neuß, und in Ermangelung solcher, Jünglinge aus Neuß selbst.

Stiftungsmäßige Obliegenheiten: Die Stipendiaten sind verpflichtet, für den Stifter die Psalmen "Miserere" und "De profundis" mit dem Gebete des Herrn und dem englischen Gruße zu beten und zum Schluß hinzuzufügen:"Retributor omnium bonorum, deus etc."

4. Stiftung Holthausen

Stifter derselben ist der aus Hinsbeck gebürtige Wilhelm Holthausen, Licentiat der hl. Schrift, Kanonikus an der Kirche zum hl. Georg zu Köln und Vikar an der Kirche zu Maria im Kapitol zu Köln, gestorben vor dem Jahre 1621.

Die lateinische Stiftungsurkunde des Testamentsvollstreckers, datiert vom 30. September 1620. Ursprüngliches Vermögen: 1200 Kölnische Thaler á 52 Albus.

Vermögensstand am 1. April 1892:

a) 1990 Mark Zinsen 74,74 M.,

b) Gut Kalteisen bei Erprath, umf.

26 Hektar 35 Aar 68 Quadratm.,

woran die Stiftung zu 12/250

beteiligt ist mit 143,80 M.

Summa: 218,54 M.

Zahl, Betrag, Verwendung der Stipendien: 1 Stipendium von 176 Mark für die Gymnasialstudien (ursprünglich auf dem Gymnasium Laurentianum zu Köln.) von der Untersekunda an, auf 4 Jahre, bis zum Grade des "Magisteriums". Der Zögling soll mit Ernst und Fleiß den Studien obliegen, so daß er mit seinen Mitschülern zu den höheren Klassen aufsteigt. Läßt er es daran fehlen, so soll er nach einer 2- bis 3maligen vergeblichen Ermahnung aus dem Stiftungsgenusse entfernt werden.

Sollte der Stipendiat trotz seiner eifrigen Bemühung nicht in der Lage sein, während eines Zeitraumes von vier Jahren das philosophische Studium zu beendigen, so kann ihm zur Erlangung der "Magisterwürde" der Stiftungsgenuß auf "einige Zeit" weiter gewährt werden. Der Austritt aus der Studien-Laufbahn vor Erlangung des "Magistergrades" schließt sofort vom Weitergenusse aus, - es sei denn, daß der Zögling binnen Monatsfrist zu den Studien zurückkehrt.

Stiftungsberechtigt sind ehelich geborene, katholische und gut beanlagte Studierende aus der Familie des Stifters nach der Gradesnähe. Sind mehrere, gleichzeitig auftretende Bewerber dem Stifter gleich nahe verwandt, so entscheidet die größere Befähigung.

Beim Abgange von Verwandten sollen Studierende aus den Dörfern: Hinsbeck (Kreis Geldern) Grefrath oder Lobberich (beide im Kreise Kempen) welche in vorbesagter Weise qualifiziert sind, und zwar in der aufgeführten Reihenfolge, den Vorzug haben. Treten auch aus diesen Dörfern keine Bewerbungen auf, so soll die Stiftung an arme, gut beanlagte Studierende vergeben werden, bis ein Bevorzugter sich meldet.

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(Laut eines seitens des Kgl. Verwaltungsrates zu Köln vom 27. Dezember 1827 an den Herrn Pfarrer zu Hinsbeck gerichteten Schreiben betrug damals das Stipedium blos 8 Thr. 12 Sgr. 6 Pfg.)1)

Stiftungsmäßige Obliegenheiten: Der Stipendiat hat für die Seelenruhe des Stifters täglich zu beten die Psalmen "Miserere" und "De profundis," nebst den Sprüchen und Gebeten: "Requiem aeternam etc." "A porta inferi etc.," "Domini exaudi etc." Oremus: Propitiare, domini, etc. "Deus, veniae lagitor etc.," Et animae etc." (Einer mir auf dem Bureau des Kgl. Verwaltungsrates zu Köln i. J. 1902 gemachten Mitteilung zufolge ist diese Stiftung seit ihrer Errichtung noch nie von amtlich anerkannten Verwandten genossen worden, sondern bis heute von Jünglingen aus Hinsbeck, Grefrath, Lobberich, oder von sonstigen armen, gut beanlagten Studierenden. Obwohl in Hinsbeck einige sehr alte Familien Holthausen bis vor wenigen Jahren existierten, die wohl bestimmt mit dem Stifter Holthausen verwandt waren und deren Nachkommen jetzt fast alle außer der Gemeinde Hinsbeck leben, so wird es diesen schwer fallen, als Verwandte anerkannt zu werden, da sie alsdann ihre Stammtafel bis zu den Eltern des Stifters aufführen müßten, soweit aber die jetzt auf dem Rathause sich befindlichen, ehemaligen Kirchenbücher von Hinsbeck nicht ausreichen.)

6. Stiftung Weyers.

Stifter dieser Stuienstiftung ist Johann Weyers aus Viersen (daher die Beifügung "Virsensis"), der am 29. Oktober 1582 in die Matrikel der Universität Köln eingetragen wurde, später Kanonikus an der St. Andreaskirche zu Köln war und vor 1627 starb. Die Stiftungsurkunde der Testamentsvollstecker datiert vom 24. November 1627.

Ursprüngliches Vermögen: 2000 Königsthaler

Vermögensstand am 1. April 1892:

a) 8440 Mark Zinsen 312,28 Mk.

b) Rente auf die Stadt Viersen 87,69 Mk.

Summa 399,97 Mk.

Zahl, Betrag, Verwendung der Stipendien: 2 Stipendien, jedes im Betrage von 197 Mark für die Gymnasialstudien (ursprünglich auf dem Jesuiten- und Montaner-Gymnasium in Köln) auf 6 Jahre.

Anm. 1) Dieses Schreiben trug Pfarrer Kempen zu Lobberich in das

Kirchenbuch II., S. 187 und 187a ein; die Stiftungsurkunde der Stiftungen "Kirchhosioana" und "Strauchiana" sind eingetragen daselbst. S. 181a bis 186a incl., ersteres Schreiben ist eingetragen am 3. Januar 1825.

Die Stipendiaten haben die Pflicht, stets fleißig und gehorsam zu sein. Stiftungsberechtigt sind die nächsten und zum Studium geeignetsten katholischen Verwandten des Stifters und zwar immer einer aus väterlicher, der andere aus mütterlicher Linie. (Verwandte sind bis in die Gegenwart in bedeutender Anzahl in den Stammbaum eingetragen; sie stammen ausschließlich von Katharina Weyers, einer Tante des Stifters ab).

Wird die Stiftung von Jünglingen der Verwandtschaft nicht beansprucht, so sollen begabte, katholische Studierende aus Viersen so lange in den Stiftungsgenuß treten, bis Verwandte sich melden. Stiftungsgemäße Obliegenheiten: Die Stipendiaten sollen täglich den 4. Bußpsalm nebst dem Gebete des Herrn, dem englischen Gruße und dem Gebete für die Abgestorbenen beten.

Präsentator: Der katholische Kirchenvorstand von Viersen hat das Recht der Präsentation.

7. Stiftung Xylander.1)

Stifter derselben ist Walter Xylander (Sohn des Gerhard Xylander,) geboren auf Heineshof zu Leuth, (Kreis Geldern,) Doktor der Theologie, Domkapitular zu Köln, Regens des Montaner-Gymnasiums daselbst vom J. 1586 bis zum J. 1605, wo er zu Gunsten Gelen's aus Kempen diese Stelle niederlegte. Er starb zu Köln im Alter von 55 Jahren am 31. Mai 1610. Sein Oelportrait ist im Sitzungssaale des Verwaltungsrates zu Köln noch vorhanden. Das lateinische, notarielle Testament datiert vom 3. res. 15. Mai 1610. Eine besondere Stiftungsurkunde giebt es außer diesem nicht mehr; dieselbe ist wohl verloren gegangen.

Ursprüngliches Vermögen: 1600 Goldgulden; Rente 77 1/2 Goldgulden; 300 Reichsthaler, Rente 15 Reichsthaler.

Vermögensstand am 1. April 1892:

a)6200 Mark Zinsen 248,00 M.

b) Rente auf die Stadt Köln von 84,04 M.

c) Rente auf die Stadt Geseke von 146,14 M.

d) Rente auf die Stadt Geseke von 55,74 M.

Summa: 532,92 M.

Hiervon werden nach den Bestimmungen des Testamentes etatsmäßig gezahlt:

an die Kirche St. Maria in der Schnurgasse in Köln (früher Kloster St. Pantaleon)

Anm. 1)Xylander ist griechisch, heißt zu deutsch Holtmann.

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für ein Aniversar 9,00 M.

an die Kirche St. Andreas in Köln (früher Kloster der

Prediger ) für zwei Aniversare 34,62 M.

an die Kirche St. Ursula in Köln (früher Ignazkloster

in der Stolkgasse) für zwei Aniversare 15,75 M.

an die Domkirche in Köln für 1 Aniversar 11,25 M.

Zahl, Betrag, Verwendung der Stipendien: 1 Stipendium von 424 Mk., im ganzen auf 6 Jahre, für Gymnasialstudien (ursprünglich auf dem Montaner-Gymnasium zu Köln) von der Untersekunda an und für das Studium der Theologie. Stiftungsberechtigt sind die ehelichen, katholischen, Nachkommen der Geschwister des Stifters. (Diese Stiftung kann nur von Blutsverwandten des Stifters genossen werden.)

8. Stiftung Mathias Xylander,

(auch die "kleine Xylandria," im Gegensatze zu der vorigen,

der "großen Xylandria", genannt.

Stifter derselben ist Mathias Xylander, (Sohn des aus Leuth gebürtigen Johann Xylander) geb. zu Hinsbeck den 26. Feburar 1654, Priester und Personator zu Hinsbeck, Urgroßneffe des vorigen Stifters, gestorben zu Hinsbeck, den 10. April 1733. Derselbe stiftete außer dieser Stiftung 1732 das Benefizium in der Kreuzkapelle zu Hinsbeck; 1733 das Franziskus-Benefizium in der Pfarrkirche zu Leuth und 1735 das Benefizium des hl. Franziskus in der Pfarrkirche zu Lobberich. Die Urkunde dieser Studienstiftung ist errichtet nach seinem Tode, am 25. April 1748 vor dem Gerichte zu Hinsbeck, durch seinen Verwandten Mathias Newen (Reuwen) von Ottenhof zu Hinsbeck. Ursprüngliches Vermögen 3000 Gulden. Gegenwärtig bringt die Stiftung dem Inhaber 66 Mk. 29 Pfg. auf. Am 2. Oktober 1777 nahm die Gemeinde Hinsbeck das Stiftungskapital von 3000 Gulden auf, bei welcher dasselbe noch heute steht. Zahl, Betrag Verwendung des Stipendiums: 1 Stipendium von 66 Mk. 29 Pfg. Die Stiftungsurkunde bestimmt zum Genusse der Fundation einen Jüngling aus der Familie des Fundators Math. Xylander und soll der nächste Verwandte den anderen Verwandten vorgehen. In Ermangelung eines Verwandten soll die Portion an die Armen von Hinsbeck verteilt werden; diese Verteilung soll pupliziert werden und sollen die betr. Armen eine hl. Messe für die Seelenruhe des Testators aufopfern. Die Zeit des Genusses für einen verwandten Studenten wurde auf 7 Jahre festgesetzt, eine Frist, welche unter Umständen um 3 Jahre verlängert werden kann. Stiftungsmäße Obliegenheiten: Der Stipendiat ist verpflichtet, täglich den Psalm "Miserere" und "de profundis," schließend diesen Psalm mit dem Verse: "Requiem aeternam dona eis Domine" und der Kollekte "Deus, qui inter apostolicos sacerdotes" etc. und 5 Vater unser und Ave Maria für die Seelenruhe des Fundator M. Xylander, zu beten. Das Recht der Verleihung dieser Stiftung erhielt der Besitzer des Ottenhofes zu Hinsbeck, jedoch mit der Bestimmung, so lange der Besitzer ein Blutsverwandter ist. Für den Fall, daß genannter Hof in nicht verwandte Hände geriete, bestimmt die Urkunde, daß alsdann " der nächste und älteste der Familie" dieselbe als Colateur vergeben soll. Noch heute wird diese Stiftung von Verwandten dem Besitzer des genannten Ottenhofes, vergeben.

9. Stiftung Krins.1)

Der zu Waldniel im Kreise Kempen geborene und im 65. Jahre seines Lebens am 8. Juli 1867 plötzlich verstorbene Ehrendomherr, Landdechant und Pfarrer Peter Heinrich Krins zu Lobberich beabsichtigte ebenfalls eine Studienstiftung zu errichten. Der Entwurf der Stiftungsurkunde lag fertig und harrte nur noch der Unterschrift, als der Herr seinen treuen Diener abberief. In diesem Entwurfe waren 5000 Thaler (15000 Mk.) für die Studienstiftung bestimmt, deren Zinsertrag den Portionisten zufallen sollte. Stiftungsberechtigt waren zunächst Stundenten aus seiner Verwandtschaft und in deren Ermangelung gut beanlagte Studenten aus Lobberich (Kreis Kempen) und Rheurdt (Kreis Geldern). Als nach seinem unerwartetem Hinscheiden dieser nicht unterschriebene Stiftungsentwurf aufgefunden wurde, beschloß die Verwandtschaft, die gedachte Stiftung doch zu errichten, was auch geschehen ist. Wo das Stiftungskapital verwaltet wird und wer das Verleihungsrecht derselben besitzt, ist hier nicht bekannt; soviel steht aber fest, daß seit ihrer Errichtung kein Studios der Pfarre Lobberich im Genusse derselben gewesen ist.

Anm. 1) Freundliche Mitteilungen des Pfarrers Hegger zu Lobberich.

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Inhalt

Neunundzwanzigstes Kapitel:
Verzeichnis der Studierenden aus der Gemeinde Lobberich,
welche die ehemalige Universität zu Köln von 1390 bis 1709 besucht haben.