Van der Upwich - Schleß'sche Stiftung

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Die Stiftung geht auf den Wirtschaftsjurist und Landwirt Link Carl Hermann Gisbert van der Upwich (* 1901 - † 1967) und namentlich auch auf seine Mutter Berta, geborene Schleß zurück. 1952 verzog Link Carl Hermann Gisbert nach Haffen bei Wesel, er wurde aber in der Familiengruft auf dem Lobbericher Friedhof beigesetzt. Testamentarisch hatte er verfügt:

„Um das Andenken seiner Vorfahren, die zum heutigen Wohlstand der Stadt Lobberich wesentlich beigetragen haben, insbesondere des geheimen Kommerzienrats van der Upwich, zu erhalten, und um einen Ersatz zu schaffen für die Stiftungen seiner Vorfahren, die infolge der Geldentwertung durch die Währungsreform erloschen sind, beabsichtigte Carl Hermann Gisbert van der Upwich, durch letztwillige Verfügung eine Stiftung zu errichten, deren Erträge u.a. auch Einwohnern der Stadt Lobberich zugute kommen sollen, die die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen erfüllen."

Das Testament wurde zunächst angefochten, die Satzung der Stiftung konnte erst 1973 anerkannt werden.

Es handelt sich um eine gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Rees am Rhein. Das Stiftungsvermögen besteht aus dem gesamten vom Stifter hinterlassenen Vermögen, wozu Grundbesitz, Wertpapiere, Einrichtungs- und Wertgegenstände gehören.
Der den Einwohnern Lobberichs zugedachte Anteil (75%) stammt aus erfolgreichen industriellen Betätigung der Vorfahren.
Die Verwendung ist gedacht für Altenhilfe (einschl. Altenheime) Hilfe für Behinderte und mildtätige Zwecke.

Die Erträge der Stiftung stammen, u.a. aus Pachtzahlungen von Landwirten, die im November fällig werden. Hilfegesuche im Oktober entgegengenommen, ausgezahlt wird das Geld dann in der Regel vor Weihnachten.

Ein 5-köpfiger Vorstand entscheidet seit 1975 über die Verwendung des Stiftungsvermögens und der Erträgnisse.
Anträge bedürftiger Einzelpersonen aus Lobberich können bei der Stadtverwaltung abgegeben werden, welches sie an die Stiftung weiterreicht.

Zur Antragsannahme ist ein aktueller Nachweis (beispielsweise ein Bescheid über Sozialleistungen) mitzubringen, eine Kopie kann vor Ort gemacht werden.

In jedem Jahr werden um 30 Anträge bearbeitet.


Aktuell:

Pressemeldung der Stadtverwaltung vom 28: September 2023:

Leistungen aus der van-der-Upwich-Stiftung können beantragt werden

Bedürftige Lobbericher Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen aus der van-der-Upwich-Stiftung beantragen möchten, können dies in der Zeit vom 17. bis zum 31. Oktober 2023 im Sozialamt im Nettetaler Rathaus bei Luis Bieck (Büro 118) erledigen. Die Antragsannahme erfolgt dienstags und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Zur Antragsannahme ist ein aktueller Einkommensnachweis (beispielsweise ein Bescheid über Sozialleistungen oder die letzte Gehaltsabrechnung) mitzubringen, eine Kopie kann vor Ort gemacht werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung entweder telefonisch (02153/898 5050) oder über die Online-Terminvereinbarung (https://tevis.krzn.de/tevisweb240/) wird empfohlen.


Link Bericht der Spätlese 2007 über die Stiftung

Link Van der Upwich-Straße

Weblink Die van-der-Upwich-Schleß'sche Stiftung beim Innenministerium NRW


Stiftungen in Lobberich:

  • Link Doerkesstiftung (Altenpflege)
  • Link Bongartzstift (für elternlose katholische Mädchen)
  • Link Antoniusstiftung (Sozial) und Sebastianusstiftung (Kirchen und andere pfarrliche Gebäude)